BAföG: Auch für ein Studium im Ausland gibt es die «Studi-Stütze»

09-APR-10

Das Recht auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) endet nicht an der deutschen Grenze. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden und einem Deutschen, der mit seinen Eltern in Paris lebt und dort Medizin studiert, die staatliche Studenten-Stütze zugesprochen. Gewichtiger als die BAföG-Regeln (nach der nur in besonderen Einzelfällen Zahlungen ins Ausland gehen) sei die garantierte Option, sich Wohn- und Arbeitsort in der Europäischen Union frei wählen zu dürfen, so das Gericht. Es verstoße gegen europäisches Recht, wenn deutschen Studenten in einem solchen Fall BAföG vorenthalten bliebe. Die Einschränkung im Gesetz greife «in das durch den EG-Vertrag verliehene Recht jedes Unionsbürgers ein, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten». (Hier hätte der junge Mann, um BAföG für sein Studium in Frankreich zu bekommen, auf einen ständigen Wohnsitz im EU-Ausland verzichten oder nach Deutschland zurückziehen müssen. Das sei jedoch unangemessen, weil es für ihn mit «persönlichen Unannehmlichkeiten» und zusätzliche Kosten verbunden wäre.) (VwG Münster, 6 K 2465/08)