Betriebseinnahmen: An Preisgeldern eines freien Architekten erfreut sich auch der Fiskus

04-JAN-10

Preisgelder, die einem freiberuflich tätigen Architekten verliehen werden, gehören zu dessen steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Preisverleihung "betriebsbezogen" ist und das Preisgeld "wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat". (Hier ging es um einen Architekten der für die Planung und Betreuung bereits abgeschlossener Bauprojekte aufgrund von Architektenwettbewerben Preisgelder erhielten. Da bei den Wettbewerben "typische Berufsleistungen" erbracht worden seien, die im sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb des Architekten gestanden hätten, handele es sich nicht um eine "preisdotierte Würdigung des Lebenswerkes oder des Gesamtschaffens" des Mannes (was zur Steuerfreiheit geführt hätte). (Finanzgericht Münster, 10 K 4647/07 F)